AGB

Durch die Teilnahme am Großhandelsprogramm von Frenchiestore erklären Sie sich hiermit mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstandenin dieser Vereinbarung zwischen Frenchiestore LLCHauptgeschäftssitz von2550 Northwest Parkway, Elgin, IL 60124 ("Lieferanten") und deinUnternehmen, Organisation, Person oder sonstigeWiederverkäuferUnd zusammen mit dem LieferantenParties", Und jeder, ein"Party").

RECITALSDer Lieferant ist in der Herstellung und im Verkauf tätig Gesundheitsbewusste Heimtierprodukte (die"Produkte");Der Wiederverkäufer ist im Bereich des Weiterverkaufs von Produkten tätig, die den Produkten in ihrer Art ähnlich sind.Der Wiederverkäufer möchte die Produkte vom Lieferanten kaufen und diese Produkte an Endbenutzer (alsdefiniert), vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung; undDer Lieferant möchte die Produkte an den Wiederverkäufer verkaufen und den Wiederverkäufer als nicht exklusiven Wiederverkäufer unter ernennendie Bedingungen dieser Vereinbarung.

HIERFÜR UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GEMEINSAMEN VERPFLICHTUNGEN, BEDINGUNGEN UND ANDEREN BESTIMMUNGENGute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit anerkannt wird, vereinbaren die Parteien alsfolgt:

ARTIKEL IDEFINITIONENBegriffe mit Großbuchstaben haben die in diesem Abschnitt oder in dem Abschnitt, in dem sie zum ersten Mal erscheinen, angegebene BedeutungZustimmung."Partnerprogramm" einer Person ist eine andere Person, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere VermittlerKontrolliert, wird von dieser Person kontrolliert oder steht unter gemeinsamer Kontrolle."Control" (und mit korrelativen Bedeutungen bedeuten die Begriffe „kontrolliert durch“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“),in Bezug auf eine Person den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, die Weisung der Person zu lenken oder zu veranlassenManagement oder Richtlinien einer anderen Person, sei es durch das Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oderAndernfalls."Beschädigte Güter" bezeichnet Produkte, die nicht den in Abschnitt 13.01 aufgeführten eingeschränkten Garantien entsprechen."Endbenutzer" bezeichnet jeden Endkäufer, der ein Produkt direkt vom Reseller erworben hat."Überschüssiges Produkt" bezeichnet ein Produkt, das zusammen mit allen anderen Produkten, die von erhalten wurden, gezählt wirdWiederverkäufer im Rahmen derselben Bestellung überschreiten die Mengen der im Rahmen dieser Bestellung bestellten ProdukteBestellung."Rechte an geistigem Eigentum" bezeichnet alle gewerblichen und anderen Rechte an geistigem Eigentum, die oder umfassenin Bezug auf: (a) Patente; (b) Marken; (c) Internet-Domain-Namen, auch wenn sie Marken sind, die von einem eingetragen wurdenautorisierter privater Registrar oder eine Bundesregierung, ein Bundesstaat, eine lokale oder ausländische Regierung oder eine politische Unterabteilung oder eine Agentur voneine solche Regierung oder politische Unterteilung"Regierungsautorität"), Webadressen, Webseiten, Websites und URLs; (d)Werke der Urheberschaft, Ausdrücke, Muster und Musterregistrierungen, auch urheberrechtlich geschützt, einschließlich Urheberrechtenund urheberrechtlich geschützte Werke, Software und Firmware, Daten, Datendateien und Datenbanken und andere Spezifikationen undDokumentation; (e) Geschäftsgeheimnisse; und (f) alle anderen Rechte an geistigem Eigentum sowie alle Rechte, Interessen und Schutzrechtegleichwertig oder ähnlich sind oder für die Ausübung eines der vorstehenden Punkte erforderlich sind, jedoch entstehen injeweils unabhängig davon, ob registriert oder nicht registriert, einschließlich aller Registrierungen und Anträge auf und Erneuerungen von oderAusweitung dieser Rechte oder Formen des Schutzes nach den Gesetzen einer Gerichtsbarkeit auf der ganzen Welt."Patente" bezeichnet alle Patente (einschließlich aller Neuauflagen, Teilungen, Rückstellungen, Fortsetzungen undteilweise, Wiederholungsprüfungen, Erneuerungen, Ersetzungen und Erweiterungen davon), Patentanmeldungen und andere Patentrechteund alle anderen von der Regierungsbehörde herausgegebenen Hinweise auf Erfindereigentum (einschließlich Erfinderbescheinigungen, geringfügig)Patente und Gebrauchsmuster)."Person" bedeutet jede natürliche Person, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Treuhandgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nicht rechtsfähige PersonOrganisation, Vereinigung, Regierungsbehörde oder eine andere Einrichtung."Personal" bezeichnet Vertreter, Angestellte oder Subunternehmer, die vom Lieferanten oder Wiederverkäufer beauftragt oder ernannt wurden."Unsere Representatives" bedeutet die verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Manager, Direktoren, Gouverneure, Partner einer Partei,Aktionäre, Mitglieder, Eigentümer, Bevollmächtigte, Rechtsanwälte, Berater Dritter, Nachfolger und Bevollmächtigte."Geistiges Eigentum des Lieferanten" bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum, die Eigentum von oder lizenziert an sindLieferant."Marken des Lieferanten" bezeichnet alle Marken, die Eigentum des Lieferanten sind oder an diesen lizenziert sind."Marken" bedeutet alle Rechte in und an US- und ausländischen Marken, Dienstleistungsmarken, Handelskleidung, Handelsnamen,Markennamen, Logos, Markenkleider, Firmennamen und Domainnamen sowie andere ähnliche Ursprungsbezeichnungen,Sponsoring, Vereinigung oder Herkunft, zusammen mit dem durch einen der vorstehenden Punkte symbolisierten guten Willen, in jedem Fall, obregistriert oder nicht registriert, einschließlich aller Registrierungen und Anträge auf Erneuerung oder Erweiterung dieserRechte und alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Formen des Schutzes in irgendeinem Teil der Welt."Geschäftsgeheimnisse" bezeichnet alle Erfindungen, Entdeckungen, Geschäftsgeheimnisse, geschäftlichen und technischen Informationenwie, Datenbanken, Datensammlungen, Patentoffenlegungen und andere vertrauliche und geschützte Informationen und alle Rechtedarin."US" bezeichnet die Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Gebiete, Besitztümer und Militärstützpunkte.

ARTIKEL IINICHT EXKLUSIVE ERNENNUNGDer Lieferant kann nach eigenem Ermessen die Anfrage des Wiederverkäufers zum Weiterverkauf von Frenchiestore's annehmen oder ablehnenProdukte. Wenn der Lieferant diese Aufforderung ablehnt, wird dieser Vertrag automatisch beendet und hat keine weitere Kraftbewirken. Nach Annahme der Anfrage ernennt der Lieferant hiermit den Wiederverkäufer und der Wiederverkäufer nimmt die Bestellung anagieren Sie als nicht exklusiver Wiederverkäufer von Produkten an Endbenutzer, sofern der Wiederverkäufer die Produkte nur beim Wiederverkäufer verkauftphysische Einzelhandelsgeschäfte in den USA und ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung. Zu ZweckenDer Klarheit halber wird der Wiederverkäufer keine Produkte online über das Internet oder andere Online-Mittel weiterverkaufen. Der Lieferant kann in seinemVerkaufen Sie die Produkte nach eigenem Ermessen an eine andere Person, einschließlich Wiederverkäufer, Einzelhändler und Endbenutzerüberall auf der Welt.

ARTIKEL IIIKEINE FRANCHISE- ODER GESCHÄFTSMÖGLICHKEITSVEREINBARUNGDie Vertragsparteien dieses Vertrags sind unabhängige Vertragspartner, und nichts in diesem Vertrag gilt als oderkonstruiert als Schaffung eines Joint Ventures, einer Partnerschaft, einer Agenturbeziehung, einer Franchise oder einer Geschäftsmöglichkeit zwischenLieferant und Wiederverkäufer. Keine Partei hat aufgrund dieser Vereinbarung das Recht, die Befugnis oder die Befugnis, zu handeln oder zu schaffeneine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung der anderen Vertragspartei. Jede Partei übernimmt die Verantwortung für die Handlungen ihrerPersonal im Rahmen dieser Vereinbarung. Das hierdurch entstandene Verhältnis zwischen den Parteien ist ausschließlich das des Lieferanten undWiederverkäufer. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung eine Franchisebeziehung zwischen den Parteien begründet, dannDer Lieferant kann diesen Vertrag sofort kündigen.

ARTIKEL IVALLGEMEINE VERTRIEBSPFLICHTENABSCHNITT 4.01ALLGEMEINE VERTRIEBSPFLICHTEN.Der Wiederverkäufer verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissenseine eigenen Kosten:(A)Produkte vermarkten, bewerben, bewerben und weiterverkaufen und Geschäfte auf eine Weise tätigen, diespiegelt die Produkte und den guten Namen, den guten Willen und das Ansehen des Lieferanten jederzeit positiv wider;(B)Informieren Sie den Lieferanten unverzüglich über etwaige Beschwerden oder unerwünschte Forderungen und richten Sie diese an ihn und untersuchen Sie sieüber jedes Produkt, von dem der Reseller Kenntnis erlangt;(C)Befolgen Sie alle Anweisungen, Anweisungen, Richtlinien und Verfahren des Lieferanten. und(D)Stellen Sie dem Lieferanten auf Anfrage eine aktuelle und genaue Liste aller seiner Einzelhändler zur VerfügungVerkauf von Standorten oder Verkaufsstellen, einschließlich Online-Websites.

ABSCHNITT 4.02BERICHTERSTATTUNG UND AUFNAHME.Der Wiederverkäufer unterhält auf eigene Kosten Bücher,Aufzeichnungen und Konten aller Transaktionen und Aktivitäten, die unter dieses Abkommen fallen, und deren vollständige Prüfungdurch den Lieferanten und seine Vertreter in Übereinstimmung mit

ARTIKEL X.ABSCHNITT 4.03BEFUGNIS ZUR DURCHFÜHRUNG DIESER VEREINBARUNG.Jede Vertragspartei legt auf eigene KostenBeschaffung und Aufrechterhaltung der erforderlichen Zertifizierungen, Anmeldeinformationen, Lizenzen und Genehmigungen für die Geschäftstätigkeit inÜbereinstimmung mit dieser Vereinbarung.

ABSCHNITT 4.04VERBOTENE RECHTSAKTE.Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung dürfen weder der Wiederverkäufer noch das Personal des Wiederverkäufers:(A)Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien, Entschädigungen, ähnliche Ansprüche oder andereVerpflichtungen:(I)tatsächlich, anscheinend oder angeblich im Auftrag des Lieferanten oder(Ii)an jeden Endbenutzer in Bezug auf die Produkte, welche Zusicherungen, Garantien,Garantien, Entschädigungen, ähnliche Ansprüche oder sonstige Zusagen ergänzen oder widersprechen diesenetwaige zu diesem Zeitpunkt bestehende Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien, Freistellungen, ähnliche Ansprüche oder sonstigeVerpflichtungen in diesem Vertrag oder jegliche schriftliche Dokumentation, die der Lieferant dem Wiederverkäufer zur Verfügung stellt;(B)sich an unfairen, wettbewerbsorientierten, irreführenden oder irreführenden Praktiken gegenüber dem Lieferanten zu beteiligen,Marken oder Produkte des Lieferanten, einschließlich jeglicher Produktabwertung oder „Köderwechsel“ -Praktiken;(C)Zubehörteile, die mit einem Produkt verkauft, gebündelt oder verpackt wurden, vom Produkt trennen oderden Inhalt oder die Dokumentation des Produkts oder des Zubehörs zu entfernen oder zu ändern;(D)Verkauf oder Angebot zum Verkauf eines der Produkte oder anderer Produkte der Marke des Lieferanten, die nicht von derVom Wiederverkäufer beim Lieferanten gekaufte Produkte; oder(E)Produkte direkt oder indirekt zu verkaufen oder an eine Person abzutreten oder zu übertragen, wennDer Wiederverkäufer weiß oder hat Grund zu der Annahme, dass die Person einige oder alle Produkte an Dritte weiterverkaufen kann.einschließlich eines Wiederverkäufers oder Distributors von Dritten; oder(F)Produkte mithilfe von Werbeinformationen und -material bewerben, vermarkten, verkaufen oder vertreiben,es sei denn, die Werbeinformationen oder das Werbematerial wurden vom Lieferanten bereitgestellt.

ARTIKEL VBESTELLVERFAHRENABSCHNITT 5.01BESTELLUNG.Nach Annahme des Antrags des Wiederverkäufers auf Weiterverkauf von ProduktenWiederverkäuferBestellungen für Produkte werden über die E-Mail-Adresse des Lieferanten (hello@frenchiestore.com) aufgegeben, die mit "Bestellformular" und "Kreditkartenautorisierungsformular" (jeweils ein "Auftragsbestätigung");vorausgesetzt jedoch, dass jede Bestellung für nicht weniger als$200 Minimum pro Bestellung. Durch eine Bestellung,Der Wiederverkäufer unterbreitet ein Angebot zum Kauf von Produkten gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und den geltenden BestimmungenBestellung und zu keinen anderen Bedingungen.

ABSCHNITT 5.02DAS RECHT DES LIEFERANTEN, KAUFBESTELLUNGEN ANZUNEHMEN ODER ZURÜCKZUWEISEN.Der Lieferant kann in seiner alleinigen FormBestellungen nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Keine Bestellung ist für den Lieferanten bindend, es sei denn, der Lieferant nimmt sie anper E - Mail - Bestätigung an den Reseller oder durch Versand der unter und der entsprechenden Bestellung gekauften Produkte an denWiederverkäufer.

ABSCHNITT 5.03STORNIERUNG VON KAUFBESTELLUNGEN.Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen ohneHaftung oder Vertragsstrafe, stornieren Sie alle Bestellungen, die vom Wiederverkäufer aufgegeben und vom Lieferanten ganz oder teilweise angenommen wurden, wennDer Lieferant stellt nach vernünftigem Ermessen fest, dass der Reseller gegen seine Zahlungsverpflichtungen aus oder gegen diese verstoßen hat oder verstößtVerstoß gegen diese Vereinbarung. Bei Stornierung einer Bestellung gemäß diesem Abschnitt erstattet der Lieferant den KaufpreisPreis, der vor dem Rücktritt an den Lieferanten gezahlt wurde, abzüglich aller direkten und indirekten Kosten, die dem Lieferanten vor dem Rücktritt entstanden sindStornierung der Bestellung.

ARTIKEL VIVERSAND UND LIEFERUNGABSCHNITT 6.01VERSAND LIEFERUNG, TITEL, VERLUSTGEFAHR.Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, muss der WiederverkäuferGeben Sie den Lieferort für die Produkte an (jeweils ein "Lieferort") und wählen Sie die Versandart für dieProdukte gemäß den Standardmethoden des Lieferanten für das Verpacken und Versenden der Produkte. Der Lieferant kann in seiner alleinigenNach eigenem Ermessen können ohne Haftung oder Vertragsstrafe Teillieferungen von Produkten an den Wiederverkäufer vorgenommen werden. Alle Preise verstehen sich als FOB-Versandstelle.Das Eigentum und das Risiko des Verlusts von Produkten, die im Rahmen einer Bestellung versandt werden, gehen mit deren Lieferung durch den Lieferanten auf den Wiederverkäufer überProdukte zum Zustellpunkt.

ABSCHNITT 6.02SPÄTE LIEFERUNG.Alle angegebenen Lieferzeiten sind nur Schätzungen. vorausgesetzt jedoch, dassDer Lieferant wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle Produkte am oder vor dem voraussichtlichen Liefertermin zu liefern.Vorbehaltlich des Abschnitts 15.19 haftet der Lieferant nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus Verzögerungen bei der Abfüllung ergebenBestellung, Nichtlieferung oder Lieferverzug. Keine Verzögerung des Versands oder der Lieferung eines Produkts entbindet den Wiederverkäufer von dessenVerpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich der Annahme der Lieferung einer verbleibenden Rate oder sonstiger Bestellungen vonProdukte.

ABSCHNITT 6.03INSPEKTION.Der Wiederverkäufer hat die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Produkte innerhalb von 14 Tagen zu prüfenEmpfangsbestätigung"Inspektionszeitraum") der Produkte und akzeptieren oder, falls Produkte nicht denBestellungen oder fehlerhafte Waren (zusammen die „fehlerhaften Waren“) weisen die fehlerhaften Waren zurück.Es wird davon ausgegangen, dass der Wiederverkäufer die Produkte akzeptiert hat, es sei denn, er benachrichtigt den Lieferanten schriftlich über fehlerhafte ProdukteWaren während des Inspektionszeitraums und liefert schriftliche und fotografische Nachweise oder sonstige Unterlagen alsvom Lieferanten zumutbar gefordert. Wenn der Wiederverkäufer den Lieferanten rechtzeitig über fehlerhafte Waren informiert, muss der Lieferant diese ersetzendie fehlerhaften Waren mit den fehlerhaften Produkten oder erstatten den Preis für die fehlerhaften Waren an ihremDiskretion. Der Lieferant wird sich nach besten Kräften bemühen, auf Kosten und Gefahr des Verlustes des Lieferanten unverzüglich an den Wiederverkäufer zu sendenersetzte Produkte. Der Wiederverkäufer versendet alle fehlerhaften Waren und Überschüsse auf Kosten und Gefahr des LieferantenProdukte an die Einrichtung des Lieferanten gemäß schriftlicher Mitteilung eines Mitglieds des Kundendienstes des LieferantenTeam, sofern der Lieferant den Reseller nicht anderweitig anweist, solche Produkte zu zerstören. Der Wiederverkäufer erkennt dies an und stimmt dem zuDie in Abschnitt 6.03 aufgeführten Rechtsbehelfe sind die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Wiederverkäufers für die Lieferung fehlerhafter Waren.

ABSCHNITT 6.04BESCHRÄNKTES RÜCKGABERECHT.Sofern nicht unter Abschnitt 6.03, Abschnitt 13.02 undGemäß Abschnitt 13.04 werden alle Verkäufe von Produkten an Wiederverkäufer im Rahmen dieses Vertrags in eine Richtung getätigtRückgaberecht für im Rahmen dieses Vertrags gekaufte Produkte.

ARTIKEL VIIPREIS UND BEZAHLUNGABSCHNITT 7.01PREIS.Der Wiederverkäufer erwirbt die Produkte vom Lieferanten zu dessen PreisenProdukte, die auf der Website des Lieferanten aufgeführt sind, werden wirksam, wenn der Lieferant die entsprechende Bestellung annimmt ("Preise").Die Preise des Lieferanten können jederzeit und von Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung geändert werdenMitteilung an den Reseller.

ABSCHNITT 7.02VERSANDKOSTEN UND STEUERN.Der Wiederverkäufer trägt die Versandkosten gemäßBestellung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich aller Verkaufs-, Verwendungs- und Verbrauchssteuern und sind vom Wiederverkäufer zu tragenalle anderen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf Beträge erhoben werdenvom Wiederverkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlen.

ABSCHNITT 7.03ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.Der Wiederverkäufer muss die Produkte bei Abgabe eines Kaufs vollständig bezahlenBestellung per Kreditkarte oder wie vom Lieferanten anderweitig genehmigt.

ARTIKEL VIIIWeiterverkauf der ProdukteABSCHNITT 8.01PREIS.Der Wiederverkäufer legt seine eigenen Wiederverkaufspreise und -bedingungen für die von ihm verkauften Produkte fest.einschließlich der Produkte. Der Wiederverkäufer bestätigt, dass er eine Kopie erhalten und die einseitigen Preise des Lieferanten überprüft hatPolitik.

ARTIKEL IXGEISTIGE EIGENTUMSRECHTEABSCHNITT 9.01EIGENTUM.Vorbehaltlich der diesbezüglichen ausdrücklichen Rechte und Lizenzen des LieferantenDer Wiederverkäufer erkennt an und stimmt zu, dass:(A)Alle geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten sind das alleinige und ausschließliche Eigentum vonLieferant oder seine Lizenzgeber;(B)Der Wiederverkäufer erwirbt keine Eigentumsrechte an geistigem Eigentum des LieferantenRechte aus dieser Vereinbarung;(C)jeglicher Goodwill, der aus der Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten durch den Wiederverkäufer stammtje nach Fall zugunsten des Lieferanten oder seiner Lizenzgeber;(D)wenn der Wiederverkäufer geistige Eigentumsrechte an einem Produkt erwirbt (einschließlichProdukte), die im Rahmen dieser Vereinbarung erworben wurden (einschließlich aller Rechte an Marken, Derivaten oderdiesbezügliche Patentverbesserungen), von Gesetzes wegen oder auf andere Weise, gelten diese Rechte als und sindhiermit unwiderruflich an den Lieferanten bzw. dessen Lizenzgeber abgetreten, ohne dass einer von beiden weitere Schritte unternimmtParty; und(E)Der Wiederverkäufer verwendet die geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten ausschließlich zu Zwecken vonErfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und derAnweisungen des Lieferanten.

ABSCHNITT 9.02VERBOTENE RECHTSAKTE.Wiederverkäufer nicht(A)Ergreifen Sie alle Maßnahmen, die die Rechte des Lieferanten am geistigen Eigentum des Lieferanten beeinträchtigenEigentumsrechte, einschließlich des Eigentums des Lieferanten oder seiner Ausübung;(B)gegen Rechte, Titel oder Interessen des Lieferanten am geistigen Eigentum des Lieferanten vorgehenRechte;(C)Ansprüche geltend machen oder Maßnahmen ergreifen, die dem Eigentum des Lieferanten am geistigen Eigentum des Lieferanten entgegenstehenEigentumsrechte;(D)Registrieren Sie sich oder beantragen Sie weltweit Registrierungen für Marken des Lieferanten oder andere Markenandere Marke, die den Marken des Lieferanten ähnlich ist oder die Marken des Lieferanten vollständig oder vollständig enthältin verwirrend ähnlichem Teil;(E)Verwenden Sie an jedem Ort eine Marke, die den Marken des Lieferanten verwirrend ähnlich ist.(F)sich an Handlungen beteiligen, die dazu neigen, den Wert von zu verunglimpfen, zu verwässern oder negativ über das zu reflektierenProdukte, die im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich Produkte) oder einer Lieferantenmarke gekauft wurden;(G)Marken des Anbieters für die Verwendung als Domain-Name ohne vorherige Ankündigung unangemessenschriftliche Zustimmung des Lieferanten; und(H)Marken oder Marken- oder Urheberrechtshinweise des Lieferanten ändern, verdecken oder entfernen odersonstige Hinweise auf Eigentumsrechte, die an den im Rahmen dieser Vereinbarung gekauften Produkten angebracht sind (einschließlichProdukte), Marketingmaterialien oder andere Materialien, die der Lieferant möglicherweise zur Verfügung stellt.

ABSCHNITT 9.03KEINE FORTSETZUNGSRECHTE.Nach Beendigung dieses Vertrages hat der Reseller unverzüglichdie Anzeige, Werbung, Verkaufsförderung und Nutzung aller Marken des Lieferanten einzustellen und danach nicht mehr zu verwenden, zu werben,Werbung für oder Anzeige von Marken, Handelsnamen oder Produktbezeichnungen oder Teilen davon, die ähnlich oder ähnlich sindVerwechslung mit Handelsmarken des Lieferanten oder mit Handelsmarken, Handelsnamen oder Produktbezeichnungen im Zusammenhang mitLieferant oder ein Produkt.

ARTIKEL XPRÜFUNGSRECHTEABSCHNITT 10.01PRÜFUNGSRECHTE.Auf begründete Anfrage, während der Laufzeit und innerhalb eines Jahres danachBei Beendigung dieser Vereinbarung kann der Lieferant die Unterlagen des Wiederverkäufers in Bezug auf den Verkauf seiner Produkte prüfen. Lieferant darf verhaltenjede Prüfung nach diesem Abschnitt 10.01 zu jeder Zeit während der regulären Geschäftszeiten, jedoch nicht häufiger als halbjährlich.jährlich.

ARTIKEL XILAUFZEIT, KÜNDIGUNGABSCHNITT 11.01BEGRIFF.Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit dem Datum der Annahme des Vertrages durch den LieferantenDer Antrag des Wiederverkäufers auf Wiederverkauf von Produkten gilt bis zur schriftlichen Kündigung durch eine der Parteienandere Partei (die"Begriff"und umfasst auch einen Zeitraum nach dem Wiederverkauf. Aus Gründen der Klarheit kann jede VertragsparteiDiese Vereinbarung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

ABSCHNITT 11.02WIRKUNG DER KÜNDIGUNG.(A)Die Kündigung dieses Vertrags hat keine Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten, die:(I)sind nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieses Vertrages nach Abschnitt zu überleben15.03; oder(Ii)den Vertragsparteien vor Ablauf oder vorzeitiger Beendigung entstanden sind; oder(iii)unter Bestellungen, die vom Lieferanten angenommen wurden; vorausgesetzt, wenn aDie Vertragspartei beendet diesen Vertrag, weil die andere Vertragspartei entweder (A) gegen eine Bestimmung von verstoßen hatDieser Vertrag oder (B) wird insolvent oder beantragt oder hat dagegen einen Antrag auf freiwillige oderunfreiwillige Insolvenz oder nach einem anderen Insolvenzgesetz, macht oder versucht, eine allgemeine zu machenAbtretung zugunsten seiner Gläubiger oder Beantragung oder Zustimmung zur Bestellung eines Treuhänders,Empfänger oder Kunde für einen wesentlichen Teil seines Eigentums oder ist in der Regel nicht in der Lage, seine Schulden zu begleichensie werden fällig; dann beendet eine solche Kündigung automatisch alle ausstehenden KäufeAufträge.(B)Nach Beendigung dieser Vereinbarung muss der Reseller unverzüglich:(I)sich in Bezug auf die Produkte nicht mehr als autorisierter Wiederverkäufer des Lieferanten zu vertreten,und sonst von allen Verhaltensweisen oder Darstellungen Abstand nehmen, die die Öffentlichkeit zum Glauben anregen könntendieser Wiederverkäufer ist vom Lieferanten zum Verkauf der Produkte befugt;(Ii)dem Lieferanten alle Dokumente und materiellen Materialien (und Kopien) zurücksendendie vertraulichen Informationen des Lieferanten enthalten, widerspiegeln, einbeziehen oder auf diesen basieren;(iii)Löscht alle vertraulichen Informationen des Lieferanten dauerhaft von seinem ComputerSysteme, mit Ausnahme von Kopien, die als Archivkopien in der Disaster Recovery-Sicherung gespeichert sindSysteme, seine Informationstechnologie-Backup-Systeme oder beides. Der Wiederverkäufer muss solche Kopien vernichtenbeim normalen Ablauf seiner Sicherungsdateien; und(iv)dem Lieferanten schriftlich zu bescheinigen, dass er die diesbezüglichen Anforderungen erfüllt hat§ 11.02.(C)Die Vertragspartei, die diesen Vertrag beendet, haftet gegenüber der anderen Vertragspartei nicht für Schädenjeglicher Art (ob direkt oder indirekt), die der anderen Vertragspartei aufgrund der Beendigung dieser Vereinbarung entstanden sindZustimmung.

ABSCHNITT 11.03NACHHANDELSZEIT.Bei Beendigung dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der KündigungBei einem wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag durch den Lieferanten kann der Wiederverkäufer gemäß den geltenden Bestimmungen undGemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung werden die vorhandenen Bestände an Produkten für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dem letzten Tag verkauftder Laufzeit (die"Nachverkaufszeitraum").

ARTIKEL XIIVERTRAULICHKEITABSCHNITT 12.01SCHUTZ VERTRAULICHER INFORMATIONEN.Von Zeit zu Zeit während der Laufzeit,Der Lieferant (als "offenlegende Partei") kann dem Wiederverkäufer (als "empfangende Partei") Informationen über seine Daten offenlegen oder zur Verfügung stellenGeschäftsangelegenheiten, Waren und Dienstleistungen, vertrauliche Informationen und Materialien, die geistiges Eigentum umfassen oder damit in Zusammenhang stehenEigentumsrechte, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen von Dritten und andere sensible oder geschützte Informationen; eine solcheInformationen sowie die Bestimmungen dieser Vereinbarung, ob mündlich oder schriftlich, elektronisch oder in anderer Form oder in anderen Medien, undob als "vertraulich" gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig gekennzeichnet, "vertrauliche Informationen" sindhierunter. Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die zum Zeitpunkt der Offenlegung und wie vonDokumentarische Beweise:(A)der Öffentlichkeit allgemein zugänglich und bekannt ist oder wird,direkt oder indirekt eine Verletzung dieses ARTIKELS XII durch die empfangende Partei oder einen ihrer Vertreter;(B)der empfangenden Partei nicht vertraulich von einer dritten Partei zur Verfügung gestellt wird oder wirdQuelle, vorausgesetzt, dieser Dritte ist nicht und wurde nicht daran gehindert, solche vertraulichen Informationen weiterzugebenInformation;(C)bekannt war oder sich im Besitz der empfangenden Partei oder ihrer Vertreter befand, bevor sievon oder im Namen der offenlegenden Partei offengelegt;(D)von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde oder wird, ohne dass auf, in Bezug genommen oder verwendet wirdganz oder teilweise die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei; oder(E)muss nach geltendem Recht offen gelegt werden.Die empfangende Partei bewahrt die vertraulichen Informationen so lange wie möglich aufcharakteristisch für vertrauliche Informationen:(I)Schutz und Wahrung der Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden ParteiInformationen mit mindestens der gleichen Sorgfalt wie die empfangende Partei würden ihre eigenen schützenVertrauliche Informationen, jedoch keinesfalls mit einer wirtschaftlich angemessenen Sorgfalt;(Ii)nicht die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwenden oder den Zugriff darauf erlauben oderzu einem anderen Zweck als zur Ausübung seiner Rechte oder zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem verwendetZustimmung; und(iii)Geben Sie solche vertraulichen Informationen nur an Empfänger weiterVertreter der Partei, die die vertraulichen Informationen kennen müssen, um die empfangende Partei zu unterstützen, oder handelnin seinem Namen, um seine Rechte oder Pflichten aus diesem Abkommen auszuüben.Die empfangende Partei haftet für Verstöße gegen Artikel XII, die von einem ihrer Vertreter verursacht wurden.Die Bestimmungen dieses ARTIKELS XII gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags aus irgendeinem Grund.Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen und Bestimmungen dieses ARTIKELS XII und denen andererBestimmung in dieser Vereinbarung haben die Bedingungen und Bestimmungen dieses ARTIKELS XII Vorrang.

ARTIKEL XIIIZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGENABSCHNITT 13.01HÄNDLERVERTRETUNGEN UND GARANTIEN.Reseller vertritt und garantiertLieferant, der:(A)es ist ordnungsgemäß organisiert, gültig vorhanden und befindet sich in der Rechtsprechung seiner Gründung in gutem Zustand;(B)Es hat das uneingeschränkte Recht, die Befugnis und die Befugnis, diesen Vertrag abzuschließen und seine Verpflichtungen zu erfüllenVerpflichtungen aus dieser Vereinbarung;(C)die Ausführung dieses Vertrages durch seinen Vertreter, dessen Unterschrift am Ende angegeben isthiervon wurde ordnungsgemäß durch alle erforderlichen Kapitalmaßnahmen ermächtigt; und(D)Es ist in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und wird dies während der gesamten Laufzeit auch weiterhin tunzu diesem Vertrag, den Produkten und dem Betrieb seines Geschäfts.

ABSCHNITT 13.02BESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE.Während des Inspektionszeitraums und vorbehaltlich derGemäß den Bestimmungen von Abschnitt 13.03, Abschnitt 13.04 und Abschnitt 13.05 garantiert der Lieferant, dass die Produkte neu und kostenlos sindvon wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern ("Eingeschränkte Garantien"). Der Wiederverkäufer übernimmt keine Gewährleistungin Bezug auf andere Produkte als die in diesem Abschnitt 13.02 beschriebene Herstellergarantie.

ABSCHNITT 13.03GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN.Eingeschränkte Garantien gelten nicht, wenn das Produkt verwendet wurdeMissbrauch, Missbrauch, Vernachlässigung, Fahrlässigkeit, Unfall oder Verwendung unter Verstoß gegen Anweisungen des Lieferanten ausgesetzt sind oder habenvon anderen Personen als dem Lieferanten geändert worden sind.

ABSCHNITT 13.04HAFTUNGSAUSSCHLUSS.Während des Inspektionszeitraums, in Bezug auf fehlerhafte Waren,Der Wiederverkäufer hat kein Recht, Produkte zur Reparatur, zum Austausch, zur Gutschrift oder zur Rückerstattung zurückzugeben, es sei denn, dies ist in diesem Abschnitt 13 festgelegt.Der Wiederverkäufer darf Produkte weder ganz noch teilweise selbst warten, reparieren, modifizieren, ändern, ersetzen oder auf andere Weise ändernoder von oder durch Dritte.

DIESER ABSCHNITT 13.04 STELLT EINZIGES RECHTSMITTEL DES WIEDERVERKÄUFERS UND DAS GESAMTE DES LIEFERANTEN DARHAFTUNG FÜR JEGLICHE VERLETZUNG EINER GARANTIE IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE.ABSCHNITT 13.05HAFTUNGSAUSSCHLUSS, UNABHÄNGIG.MIT AUSNAHME DES BEGRENZTEN EXPRESSGARANTIEN, DIE IN ABSCHNITT 13.01 UND 13.02 BESCHRIEBEN SIND, (A) WEDER LIEFERANT NOCH JEDE PERSON AUFDER LIEFERANT HAT EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE VERTRETUNG ODER GARANTIE GEMACHT ODER GEMACHTJEDOCH EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR: (i) MARKTGÄNGIGKEIT; ODER (ii) EIGNUNG FÜR EIN BESTIMMTESZWECK, AUCH AUS GESETZ, HANDELSVERHALTEN, LEISTUNGSVERHALTEN, NUTZUNG DES HANDELS ODERAnderenfalls wird ausdrücklich darauf verzichtet, und (B) der Wiederverkäufer erkennt an, dass dies nicht der Fall istGESTÜTZT AUF JEGLICHE VERTRETUNG ODER GARANTIE DES LIEFERANTEN ODER EINER ANDEREN PERSON DES LIEFERANTENAUSSER, WENN IN ABSCHNITT 13.01 UND ABSCHNITT 13.02 DIESES ABKOMMENS SPEZIELL BESCHRIEBEN.ARTIKEL XIVHAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ABSCHNITT 14.01KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER INDIREKTE SCHÄDEN.IN KEINEM FALL IST LIEFERANTODER SEINE VERTRETER HAFTEN FÜR FOLGENDEN, INDIREKTEN, NEBEN-, SONDER-, BEISPIELHAFTEN, STRAF- ODERVERBESSERTE SCHÄDEN, VERLORENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER WERTVERRINGERUNGEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MITJEGLICHE VERLETZUNG DIESES ABKOMMENS, UNABHÄNGIG VON: (A) OB DIE SCHÄDEN VORHERSEHEN WAREN; (B)OB ODER NICHT WURDE DER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT DER SCHÄDEN GEWÄHRT; UND (C) DAS RECHTLICHE ODERGÜLTIGE THEORIE (VERTRAG, UNTERSTÜTZUNG ODER ANDERWEITIG), AUF DER DER ANSPRUCH BEGRÜNDET IST, UND UNVERZICHTBARDas Scheitern jeglicher Vereinbarung oder eine andere Abhilfe von seinem wesentlichen Zweck.ABSCHNITT 14.02MAXIMALE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN.LIEFERANTEN-AGGREGATE IN KEINEM FALLHAFTUNG, DIE AUS DIESEM ABKOMMEN ENTSTEHT ODER MIT DIESEM ABKOMMEN IN VERBINDUNG STEHTVERTRAGSBETRIEB (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ÜBER DIE GESAMTBEZAHLTEN BETRÄGE HINAUSNACH DIESEM ABKOMMEN IM ZEITRAUM VON ZWÖLF (12) MONAT BERECHNETE, ABER NOCH NICHT AN DEN LIEFERANTEN GEZAHLTE BETRÄGEVORBEREITUNG DES EREIGNISSES, DAS DEM ANSPRUCH AUFGEGEBEN IST. DIE VORANGEGANGENEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH FÜR DEN HÄNDLERRECHTSMITTEL IM RAHMEN DIESES ABKOMMENS SCHLIESSEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK.

ARTIKEL XVSONSTIGESABSCHNITT 15.01WEITERE VERSICHERUNGEN.Auf begründeten Antrag einer Vertragspartei wird die andere Vertragspartei nach eigenem ErmessenKosten und Ausgaben zu tragen, alle diese weiteren Dokumente und Instrumente auszuführen und auszuliefern und alle diese weiteren Handlungen vorzunehmen,erforderlich, um dieses Abkommen in vollem Umfang umzusetzen.

ABSCHNITT 15.02GANZE VEREINBARUNG.(A)Diese Vereinbarung, einschließlich und zusammen mit zugehörigen Exponaten, Zeitplänen, Anlagen undAnlagen bilden zusammen mit jeder Bestellung die alleinige und vollständige Vereinbarung der Parteien mitin Bezug auf den hierin und darin enthaltenen Gegenstand und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigenschriftliche und mündliche Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf dieses ThemaAngelegenheit.(B)Ohne Einschränkung der in Abschnitt 15.02 (a) enthaltenen Bestimmungen erkennt jede Partei dies anMit Ausnahme der hierin enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen haben sich weder die Partei noch eine andere Person darauf verlassenauf andere ausdrückliche oder stillschweigende schriftliche oder mündliche Zusicherungen oder Garantien im Namen der Vertragspartei,einschließlich jeglicher Zusicherungen oder Gewährleistungen aufgrund gesetzlicher oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen.

ABSCHNITT 15.03WEITERE VERSICHERUNGEN.Vorbehaltlich der Beschränkungen und sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung:(A)die hierin enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen der Vertragsparteien und damit verbundene Ausnahmen,Einschränkungen oder Qualifikationsmerkmale überleben den Ablauf oder die frühere Kündigung dieses Vertrags für einen Zeitraum von 12Monate nach Ablauf oder Kündigung; und(B)jede andere Bestimmung, die einen solchen Ablauf überlebt, um ihre Absicht ordnungsgemäß zu verwirklichen, oderdie Beendigung, den Ablauf oder die frühere Beendigung dieses Vertrags für den darin angegebenen Zeitraum zu überleben oderwenn für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf oder Kündigung nichts angegeben ist.Ungeachtet eines Rechts aus einer geltenden Verjährungsfrist, einen Anspruch zu erheben, keine Klage oder andereKlagen, die auf diesem Abkommen beruhen oder sich in irgendeiner Weise daraus ergeben, können von jeder Vertragspartei nach dem geltenden Überleben erhoben werdenAblauf der Frist; vorausgesetzt jedoch, dass die vorstehende Einschränkung nicht für das Einziehen von Beträgen giltaufgrund der Vereinbarung dem Lieferanten geschuldet; und vorausgesetzt, dass alle Ansprüche nach Treu und Glauben mit zumutbarem Erfolg geltend gemacht werdenBesonderheit und schriftlich durch Mitteilung vor Ablauf der geltenden Überlebensfrist wird danach von derDie Ansprüche bleiben bis zur endgültigen Klärung bestehen.

ABSCHNITT 15.04HINWEISE. Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und andereMitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (jeweils eine „Mitteilung“ mit der entsprechenden Bedeutung „Benachrichtigen“) müssen schriftlich erfolgenund an die andere Vertragspartei an ihrer in der Präambel angegebenen Adresse (oder an eine andere Adresse, die die empfangende Vertragspartei hat) gerichtetkann von Zeit zu Zeit gemäß diesem Abschnitt benennen). Sofern hierin nicht anders vereinbart, müssen alle Mitteilungen seinZustellung durch persönliche Zustellung, national anerkannten Übernachtkurier oder Einschreiben oder Einschreiben (jeweilsRückschein erbeten, Porto vorausbezahlt). Ungeachtet des Vorstehenden wird eine Benachrichtigung per E-Mail an den Großhandel gesendetDer Programmmanager des Lieferanten oder die E-Mail-Adresse, die vom Wiederverkäufer in der Großhandelsanwendung angegeben wurde, erfüllt die Anforderungen desAnforderungen dieses Abschnitts 15.04. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, ist eine Bekanntmachung nur (a) am wirksamEingang bei der empfangenden Vertragspartei, und (b) wenn die anzeigende Vertragspartei die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.

ABSCHNITT 15.05INTERPRETATION.Für die Zwecke dieser Vereinbarung gilt Folgendes: (a) Die Wörter "umfassen", "umfasst" und"Einschließlich" wird mit den Worten "ohne Einschränkung" gefolgt; (b) das Wort "oder" ist nicht exklusiv; (c) die Wörter"Hier", "hiervon", "hiermit", "hierher" und "hierunter" beziehen sich auf diese Vereinbarung als Ganzes; (d) Wörter, die den Singular bezeichnenim Plural eine vergleichbare Bedeutung haben und umgekehrt; und (e) Wörter, die ein Geschlecht bezeichnen, schließen alle einGeschlechter. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, gelten in dieser Vereinbarung folgende Verweise: (x) auf Abschnitte, Exponate, Zeitpläne,Anhänge und Anhänge sind die Abschnitte und Ausstellungsstücke, Zeitpläne, Anhänge und Anhänge, die andiese Vereinbarung; (y) für eine Vereinbarung, ein Instrument oder ein anderes Dokument die Vereinbarung, das Instrument oder ein anderes DokumentDokument in der jeweils gültigen Fassung, ergänzt und geändert, soweit dies nach den Bestimmungen zulässig istdavon; und (z) zu einer Satzung: die von Zeit zu Zeit geänderte Satzung, einschließlich etwaiger Nachfolgegesetzediesbezügliche und etwaige darunter verkündete Vorschriften. Die Vertragsparteien haben dieses Abkommen ohne Rücksicht aufVermutung oder Regel, die eine Auslegung oder Auslegung gegen die Vertragspartei erfordert, die eine Urkunde abfasst oder eine solche verursachtzu erstellende Urkunde. Die Exponate, Pläne, Anhänge und Anhänge, auf die hier Bezug genommen wird, sind ein wesentlicher Bestandteildieser Vereinbarung in demselben Umfang, als ob sie hierin wörtlich dargelegt worden wären.

ABSCHNITT 15.06Überschriften. Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf dieAuslegung dieser Vereinbarung.

ABSCHNITT 15.07SEVERFÄHIGKEIT.Wenn eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar istEine solche Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung hat in keinem Fall Auswirkungen auf eine andere Bestimmung oder Bestimmung dieser BestimmungVereinbarung oder Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung oder Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit. Auf einer EntschlossenheitIst eine Bestimmung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, so verhandeln die Vertragsparteien nach Treu und Glauben, um dies zu ändernVereinbarung, die ursprüngliche Absicht der Vertragsparteien so genau wie möglich zu verwirklichen, damit die Transaktionen in Betracht gezogen werdenhiermit so weit wie möglich als ursprünglich vorgesehen vollzogen werden.

ABSCHNITT 15.08ÄNDERUNG UND ÄNDERUNG. Keine Änderung oder Modifikation dieser Vereinbarung istwirksam, es sei denn, es ist schriftlich niedergelegt, als Änderung dieser Vereinbarung gekennzeichnet und von einem Bevollmächtigten unterzeichnetVertreter jeder Partei.

ABSCHNITT 15.09VERZICHT.(A)Kein Verzicht im Rahmen dieses Vertrags ist wirksam, es sei denn, er ist schriftlich niedergelegt und von einem Vertragspartner unterzeichnetBevollmächtigter der Vertragspartei, der auf sein Recht verzichtet.(B)Jeder einmalig genehmigte Verzicht ist nur in diesem Fall und nur für den wirksamZweck angegeben, und funktioniert nicht als Verzicht auf zukünftige Anlässe.(C)Keine der folgenden Aussagen stellt einen Verzicht oder eine Entkopplung von Rechten, Rechtsbehelfen, Befugnissen, Privilegien,oder Bedingung, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt:(I)Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Ausübung von Rechten, Rechtsbehelfen, Befugnissen oder Privilegien oderDurchsetzung von Bedingungen im Rahmen dieser Vereinbarung; oder(Ii)jede Handlung, Unterlassung oder Handlungsweise zwischen den Parteien.

ABSCHNITT 15.10KUMULATIVE ABHILFEN.Alle Rechte und Rechtsmittel, die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, sindkumulativ und nicht exklusiv, und die Ausübung von Rechten oder Rechtsbehelfen durch eine der Vertragsparteien schließt die Ausübung von nicht ausAlle anderen Rechte oder Rechtsmittel, die jetzt oder später gesetzlich, gesetzlich oder in einer anderen Vereinbarung vorgesehen sindzwischen den Parteien oder auf andere Weise. Ungeachtet des vorherigen Satzes beabsichtigen die Parteien, die Rechte des WiederverkäufersAbschnitt 6.02, Abschnitt 6.03 und Abschnitt 13.04 sind die ausschließlichen Rechtsmittel der Partei für die darin angegebenen Ereignisse.

ABSCHNITT 15.11GLEICHMÄSSIGE ABHILFEN. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass (a) ein Verstoß oderEin drohender Verstoß einer solchen Vertragspartei gegen ihre Verpflichtungen gemäß ARTIKEL XII würde der Vertragspartei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügenGegenpartei, für die ein Geldschaden kein angemessener Rechtsbehelf wäre, und (b) im Falle eines Verstoßes oder einer Zuwiderhandlungdie andere Partei hat zusätzlich zu allen anderen Rechten die drohende Verletzung einer dieser Verpflichtungen durch diese Parteiund Rechtsbehelfe, die dieser Vertragspartei nach eigenem Ermessen oder auf andere Weise in Bezug auf diesen Verstoß zur Verfügung stehen können, sind berechtigtgerechte Erleichterung, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer Anordnung, einer bestimmten Leistung und jeder anderen Erleichterung, diebei einem zuständigen Gericht erhältlich sein, ohne dass eine Anleihe oder eine andere Sicherheit gestellt werden muss, undohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss oder dass ein Geldschaden keine angemessene Abhilfe bietet. JederDie Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie die Angemessenheit einer gerechten Erleichterung oder die Einreise von azuständiges Gericht eines Beschlusses, der in jedem Fall eine gerechte Befreiung gewährt, im Einklang mit den Bestimmungen dieses Beschlusses§ 15.11.

ABSCHNITT 15.12ZUORDNUNG. Der Wiederverkäufer darf keine seiner Rechte übertragen oder seine Verpflichtungen delegierenim Rahmen dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten. Jede vorgebliche Aufgabe oder Delegation inVerstöße gegen diesen Abschnitt sind nichtig. Keine Abtretung oder Delegation entbindet die abtretende oder delegierende Partei von irgendjemandemseine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Der Lieferant kann seine Rechte abtreten oder seine Pflichten an einen delegierenPartner oder eine Person, die das gesamte oder im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Lieferanten ohne Zustimmung des Wiederverkäufers erwirbt.

ABSCHNITT 15.13Nachfolger und Assignments. Diese Vereinbarung ist bindend und kommt der EU zuguteParteien und ihre jeweils zulässigen Nachfolger und zulässigen Beauftragten.

ABSCHNITT 15.14KEINE BEGÜNSTIGTEN VON DRITTANBIETERN.Diese Vereinbarung kommt ausschließlich den Vertragsparteien zuguteVereinbarung und deren jeweils zulässige Nachfolger und zulässige Abtretungen und nichts in dieser Vereinbarung, ausdrücklich oder ausdrücklichEnglisch: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...0039: EN: HTML Sie verleiht einer anderen Person ein rechtliches oder gerechtes Recht, einen Vorteil oder eine Abhilfe jeglicher Art unter oderaufgrund dieser Vereinbarung.

ABSCHNITT 15.15WAHL DES GESETZES.Diese Vereinbarung, einschließlich aller Exponate, Zeitpläne, Anlagen undDie beigefügten Anhänge und alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegenund in Übereinstimmung mit den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois ausgelegt, ohne Rücksicht auf den Konflikt der GesetzeBestimmungen in dem Umfang, in dem diese Grundsätze oder Regeln die Anwendung der Gesetze irgendeiner Art erfordern oder erlauben würdenZuständigkeit außerhalb des Staates Illinois .

ABSCHNITT 15.16WAHL DES FORUMS.Jede Partei ist unwiderruflich und bedingungslos damit einverstanden, dass dies nicht der Fall istEinleitung von Handlungen, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren jeglicher Art gegen die andere Vertragspartei in irgendeiner Weise, die sich ausoder in Bezug auf diese Vereinbarung, einschließlich aller Exponate, Zeitpläne, Anhänge und Anhänge, die dieser Vereinbarung beigefügt sind, unddazu und zu allen geplanten Transaktionen, einschließlich Vertrags-, Eigenkapital-, Delikt-, Betrugs- und gesetzlichen Ansprüchen, in jedem Forumaußer den Gerichten des Staates Illinois und jedes Berufungsgericht aus einem davon.Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich und bedingungslos der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte und erklärt sich damit einverstanden, irgendwelche zu bringenKlage, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren nur vor den Gerichten des Staates Illinois . Jede Feierstimmt zu, dass ein endgültiges Urteil in einer Handlung, einem Rechtsstreit oder einem Verfahren endgültig ist und in einer anderen durchgesetzt werden kannGerichtsbarkeiten nach Rechtsprechung oder in sonstiger gesetzlicher Weise.

ABSCHNITT 15.17Verzicht auf Gerichtsverfahren.Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass jede Kontroverse darüberkann im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, einschließlich aller Exponate, Zeitpläne, Anhänge und Anhänge, die dieser Vereinbarung beigefügt sindEine Einigung dürfte komplizierte und schwierige Fragen mit sich bringen, weshalb jede Vertragspartei unwiderruflich undverzichtet bedingungslos auf ein etwaiges Recht der Jury auf ein Gerichtsverfahren in Bezug auf rechtliche Schritte, die sich aus oder im Zusammenhang mit ergebendieser Vereinbarung, einschließlich aller Exponate, Pläne, Anhänge und Anhänge, die dieser Vereinbarung beigefügt sind, oderhiermit beabsichtigte Transaktionen.

ABSCHNITT 15.18GEGENTEILE. Dieser Vertrag kann in Gegenstücken, von denen jedes ist, ausgeführt werdengilt als Original, aber alle zusammen gelten als ein und dieselbe Vereinbarung. TrotzGegenteiliges in Abschnitt 15.04, eine unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung, die per Fax, E-Mail oder auf andere Weise zugestellt wirdDie elektronische Übermittlung hat die gleiche rechtliche Wirkung wie die Lieferung einer originalen, unterschriebenen Kopie davonZustimmung.

ABSCHNITT 15.19HÖHERE GEWALT. Keine Partei ist der anderen Partei gegenüber haftbar oder verantwortlich und wird auch nicht als solche angesehenaufgrund dieses Vertrags in Verzug geraten oder gegen diesen Vertrag verstoßen haben, wenn die Erfüllung oder Erfüllung einer Bestimmung dieses Vertrags fehlschlägt oder sich verzögertVereinbarung (mit Ausnahme von Verpflichtungen zur Leistung von Zahlungen an die andere Vertragspartei im Rahmen dieser Vereinbarung), wenn und an dieSoweit der Ausfall oder die Verzögerung durch Handlungen verursacht wird oder daraus resultiert, die außerhalb des Zumutbaren des Betroffenen („Betroffene Partei“) liegenKontrolle, einschließlich der folgenden Ereignisse höherer Gewalt („Ereignisse höherer Gewalt“): (a) höhere Gewalt; (b) Flut, Feuer, Erdbeben,oder Explosion; (c) Krieg, Invasion, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob Krieg erklärt wird oder nicht), terroristische Drohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere zivile AktivitätenUnruhe; (d) gesetzliche Anforderungen; (e) Handlungen, Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum dieses Abkommens in Kraft sind; (f)Maßnahmen einer Regierungsbehörde; g) nationaler oder regionaler Notfall; h) Streiks, Arbeitsniederlegungen oder - verlangsamungen oderandere Betriebsstörungen; und (i) Mangel an ausreichenden Energie- oder Transportmöglichkeiten. Die betroffene Partei wirdTeilen Sie der anderen Vertragspartei mit, wie lange das Ereignis voraussichtlich andauern wird. Die betroffene Parteiist bemüht, den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und sicherzustellen, dass die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf ein Mindestmaß beschränkt werden.Die betroffene Partei nimmt die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich nach der Entfernung wieder aufder Ursache.

ABSCHNITT 15.20KEINE ÖFFENTLICHEN MITTEILUNGEN ODER MARKENVERWENDUNG. Sofern nicht ausdrücklich unter gestattetIn diesem Abkommen darf keine Vertragspartei(A)eine (mündliche oder schriftliche) Erklärung in einer Pressemitteilung, externen Werbung,Marketing- oder Werbematerial bezüglich der anderen Partei oder ihres Geschäfts, es sei denn:(I)es hat die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei erhalten oder(Ii)es muss dies gesetzlich tun; oder(B)Verwenden Sie die Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos, Symbole oder Marken der anderen ParteiNamen jeweils ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei.